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   BGH, 17.12.1979 - 3 StR 423/79   

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BGH, 17.12.1979 - 3 StR 423/79 (https://dejure.org/1979,10912)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1979 - 3 StR 423/79 (https://dejure.org/1979,10912)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1979 - 3 StR 423/79 (https://dejure.org/1979,10912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Erörterung einer Strafaussetzung zur Bewährung trotz Besonderheiten in der Person des Täters

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Erörterung einer Strafaussetzung zur Bewährung trotz Besonderheiten in der Person des Täters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 17.12.1979 - 3 StR 423/79
    Voraussetzung für die Aussetzung einer ein Jahr überschreitenden Gesamtstrafe ist es nicht, daß alle der einzelnen Taten durch besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB geprägt sind (vgl. BGHSt 25, 142; BGH NJW 1976, 1413).

    Notwendig ist jedoch eine Gesamtwürdigung des Tatrichters (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639), die erkennen läßt, daß er die rechtlich maßgebenden Gesichtspunkte gesehen hat.

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 17.12.1979 - 3 StR 423/79
    Notwendig ist jedoch eine Gesamtwürdigung des Tatrichters (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639), die erkennen läßt, daß er die rechtlich maßgebenden Gesichtspunkte gesehen hat.
  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 17.12.1979 - 3 StR 423/79
    Voraussetzung für die Aussetzung einer ein Jahr überschreitenden Gesamtstrafe ist es nicht, daß alle der einzelnen Taten durch besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB geprägt sind (vgl. BGHSt 25, 142; BGH NJW 1976, 1413).
  • BGH, 31.05.1978 - 3 StR 175/78

    Zulässigkeit formelhafter Wendungen bei der Entscheidung über die Höhe einer

    Auszug aus BGH, 17.12.1979 - 3 StR 423/79
    Das gilt auch dann, wenn die Gesamtstrafe aus Einzelstrafen gebildet sind, die ein Jahr Freiheitsstrafe nicht überschreiten (BGH, Beschluß vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78).
  • BGH, 15.06.1978 - 4 StR 265/78

    Anforderungen an die Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 17.12.1979 - 3 StR 423/79
    Dies kann aber nicht gelten, wenn Tat und Täter Besonderheiten aufweisen (BGH, Beschluß vom 15. Juni 1978 - 4 StR 265/78).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Der erkennende Senat sowie der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben aus der Rechtsprechung, wonach im einzelnen nicht schwerwiegende Taten nicht durch besondere Umstände in der Tat geprägt sein müssen, hergeleitet, daß bei einer Mehrzahl von Taten, für die verhältnismäßig geringfügige Einzelfreiheitsstrafen verhängt worden sind, keine der Taten bes ondere Umstände aufweisen muß (Beschluß vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78; vgl. auch die Beschlüsse vom 17. Dezember 1979 - 3 StR 423/79 - und vom 3. Juni 1980 - 4 StR 208/80).
  • BGH, 03.06.1980 - 4 StR 208/80

    Rüge zur Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Besonderheit der

    Weisen jedoch Tat und Täter Besonderheiten auf, reicht eine solche formelhafte Begründung nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1978 - 4 StR 265/78 -, vom 17. Dezember 1979 - 3 StR 423/79 - und vom 22. Januar 1980 - 1 StR 837/79).

    Das gilt vor allem, wenn einer Gesamtstrafe ausschließlich verhältnismäßig geringfügige Einzelstrafen unter sechs Monaten (vgl. § 47 StGB) zugrunde liegen (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78 - und vom 17. Dezember 1979 - 3 StR 423/79).

  • BGH, 28.01.1981 - 3 StR 508/80

    Begriff des gefährlichen Werkzeugs - Strafaussetzung bei niedrigen Einzelstrafen

    Der Senat kann aber nicht unberücksichtigt lassen, daß die Strafkammer andererseits eine Reihe von Milderungsgründen gesehen hat, die zu besonders niedrigen Einzelstrafen geführt haben (zur Strafaussetzung bei niedrigen Einzelstrafen vgl. insbesondere BGHSt 25, 142, 143 [BGH 13.03.1973 - 1 StR 51/73]; BGH NJW 1976, 1413 sowieBeschlüsse vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78 -, vom 17. Dezember 1979 - 3 StR 423/79 - undvom 3. Juni 1980 - 4 StR 208/80 -, ferner auch denBeschluß vom 16. Juli 1980 - 3 StR 247/80 - sowie zu den für die Strafaussetzung allgemein zu beachtenden Gesichtspunkten dasUrteil vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 351/80 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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